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Aktualisierte Richtlinien für den Kursbetrieb unter Covid19 ab 15.11.2021

   

Folgende aktualisierte Richtlinien gelten bis auf Weiteres:

  • durchgehende Verwendung von FFP-2 Schutzmasken während des Kurses in den Kursräumen und dem gesamten Gebäude
  • Einhaltung von 2 Metern Mindestabstand zu anderen Personen
  • Die „2-G-Regel“ (genesen oder doppelt/dreifach geimpft – je Impfstoff und Impfdatum) muss befolgt werden. Die jeweiligen Bestätigungen (Impfpass, Absonderungsbescheid) müssen zu Kursbeginn bereitgehalten werden.
  • bei Auftreten von Krankheitssymptomen ist eine Teilnahme ausgeschlossen
  • strenge Einhaltung der tagesaktuellen Richtlinien

    Änderungen vorbehalten.