Aktualisierte Richtlinien für den Kursbetrieb unter Covid19 ab 15.11.2021
Folgende aktualisierte Richtlinien gelten bis auf Weiteres:
- durchgehende Verwendung von FFP-2 Schutzmasken während des Kurses in den Kursräumen und dem gesamten Gebäude
- Einhaltung von 2 Metern Mindestabstand zu anderen Personen
- Die „2-G-Regel“ (genesen oder doppelt/dreifach geimpft – je Impfstoff und Impfdatum) muss befolgt werden. Die jeweiligen Bestätigungen (Impfpass, Absonderungsbescheid) müssen zu Kursbeginn bereitgehalten werden.
- bei Auftreten von Krankheitssymptomen ist eine Teilnahme ausgeschlossen
- strenge Einhaltung der tagesaktuellen Richtlinien
Änderungen vorbehalten.