Aktualisierte Richtlinien für den Kursbetrieb unter Covid19
Folgende Richtlinien gelten bis auf Weiteres:
- durchgehende Verwendung von FFP-2 Schutzmasken während des Kurses in den Kursräumen und dem gesamten Gebäude
- Einhaltung von 2 Metern Mindestabstand zu anderen Personen
- Die „3-G-Regel“ (getestet, genesen oder geimpft) muss befolgt werden. Die jeweiligen Bestätigungen (Impfpass, Absonderungsbescheid, Test) müssen zu Kursbeginn bereitgehalten werden. Die Gültigkeitsdauer der verschiedenen Testarten sind variabel (Selbsttest mit behördlicher Datenerfassung – 24h, Antigen-Test – 48h, PCR-Test – 72h)
- Fiebermessung zu Beginn jedes Kurstages vor Ort
- bei Auftreten von Krankheitssymptomen ist eine Teilnahme ausgeschlossen
- strenge Einhaltung der tagesaktuellen Richtlinien
Änderungen vorbehalten.