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Aktualisierte Richtlinien für den Kursbetrieb unter Covid19

   

Folgende Richtlinien gelten bis auf Weiteres:

  • durchgehende Verwendung von FFP-2 Schutzmasken während des Kurses in den Kursräumen und dem gesamten Gebäude
  • Einhaltung von 2 Metern Mindestabstand zu anderen Personen
  • Die „3-G-Regel“ (getestet, genesen oder geimpft) muss befolgt werden. Die jeweiligen Bestätigungen (Impfpass, Absonderungsbescheid, Test) müssen zu Kursbeginn bereitgehalten werden. Die Gültigkeitsdauer der verschiedenen Testarten sind variabel (Selbsttest mit behördlicher Datenerfassung – 24h, Antigen-Test – 48h, PCR-Test – 72h)
  • Fiebermessung zu Beginn jedes Kurstages vor Ort
  • bei Auftreten von Krankheitssymptomen ist eine Teilnahme ausgeschlossen
  • strenge Einhaltung der tagesaktuellen Richtlinien

    Änderungen vorbehalten.